Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Architekturbüro Kaveller, Inhaber Hakan Kaveller M.A., Daniel-Lampa-Str. 11, 56637 Plaidt (nachfolgend „Architekt") und den Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über architektonische und planerische Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn der Architekt ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen

Der Architekt erbringt Architektur- und Planungsleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags. Die zu erbringenden Leistungen werden im Architektenvertrag einzeln vereinbart. Grundlage für die Beschreibung und Abgrenzung der Leistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung.

Nicht vereinbarte Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung und Honorarvereinbarung erbracht. Besondere Leistungen (z. B. Erstellung von 3D-Visualisierungen, VR-Modellen, KI-gestützten Analysen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Vergütung

Das Honorar des Architekten richtet sich nach der HOAI in der jeweils geltenden Fassung. Soweit die HOAI keine verbindlichen Vorgaben enthält, wird das Honorar im Einzelfall frei vereinbart.

Abschlagsrechnungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts gestellt. Die Schlusszahlung ist nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Rechnungsstellung fällig.

Nebenkosten (Reisekosten, Reproduktionen, Modellkosten etc.) werden nach Aufwand oder pauschal entsprechend der Vereinbarung im Architektenvertrag in Rechnung gestellt.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Architekten erstellten Planunterlagen, Zeichnungen, 3D-Modelle, Visualisierungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Architekten.

Mit vollständiger Honorarzahlung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht, die erstellten Unterlagen für das jeweils vertraglich vereinbarte Bauvorhaben zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Projekte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Architekten.

Änderungen an den Planunterlagen, insbesondere die Ausführung in veränderter Form, bedürfen der Zustimmung des Architekten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Architekten alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Schäden, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 6 Haftung

Der Architekt haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

Die Haftung für Baumängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der Architekt Überwachungsleistungen (Leistungsphase 8 HOAI) erbringt.

§ 7 Kündigung

Der Architektenvertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Bei freier Kündigung durch den Auftraggeber hat der Architekt Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigung hat der Auftraggeber Anspruch auf Herausgabe aller bis dahin fertiggestellten Planunterlagen gegen vollständige Honorarzahlung für die bisher erbrachten Leistungen.

§ 8 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Architekten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.